|
Allgemeine
Reisebedingungen von RTC für Reisevermittlungen
Sämtliche Buchungen für Reisevermittlungen, bei denen RTC nicht als Veranstalter im Sinne der §§ 651 ff. BGB auftritt, werden ausschließlich auf Grundlage der nachstehend abgedruckten Allgemeinen Reisebedingungen von Rose Travel Consulting (-nachfolgend RTC genannt-) entgegengenommen.
Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Leistungsträger (insbesondere Fluggesellschaften, Reiseveranstalter etc.) ist die RTC ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers.
Für die Beförderungs- und Reiseverträge mit dem jeweiligen Leistungsträger gelten die
Tarif-, Beförderungs- und Teilnahmebedingungen der an der Reise beteiligten Leistungsträger, die Ihnen auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.
Bei sämtlichen Buchungen erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Allgemeinen Reisebedingungen einverstanden.
1. Abschluss des Reisevermittlungsvertrags
Mit der Anmeldung bietet der Kunde gegenüber RTC den Abschluss eines Reisevermittlungsvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann sowohl schriftlich, fernmündlich oder über elektronische Medien (Internet) vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt erst mit der Anmeldung seitens RTC beim jeweiligen Leistungsträger zustande. Bei einer Anmeldung über elektronische Medien (Internet) macht der Anmelder gegenüber RTC ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages mit Absenden des Buchungsauftrages. RTC behält sich die Annahme vor, die sie mit Absenden der Buchungsbestätigung/Rechnung an den Kunden erklärt. Diese Reiseanmeldung ist für beide Seiten verbindlich.
2. Reisebestätigung
Der Reisevermittlungsvertrag kommt mit der schriftlichen Reisebestätigung von RTC zustande.
2. Bezahlung, Reiseunterlagen
2.1 Mit Abschluß des Reisevermittlungsvertrages gemäß Ziff. 1 kann eine Anzahlung gefordert werden, die auf den Reisepreis angerechnet wird.
Spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen muss die Restzahlung erfolgt sein. Die Anzahlung und die Zahlung des Restkaufpreises sind in bar, durch Überweisung auf das Konto 963546 bei der KSK Tegernsee (BLZ 711 525 70) oder mit den üblichen Kreditkarten, sofern der jeweilige Leistungsträger diese akzeptiert, zu leisten. Bei kurzfristigen Anmeldungen ist der Reisepreis sofort fällig.
Bei kurzfristigen Buchungen versendet RTC die Reiseunterlagen nur bei
- Barzahlung in den Geschäftsräumen von RTC
- Bareinzahlung zu Gunsten des oben genannten Kontos von RTC unter Zusendung der Bareinzahlungskopie per Eilboten mit vollständig lesbarem Bankregistrierstempel oder
- telegrafische Banküberweisung/Postanweisung oder
- Zahlung mit bankbestätigtem Scheck.
Im Falle des Direktinkassos, wie von einigen Reiseveranstaltern gehandhabt, gelten die Zahlungsbedingungen des jeweiligen Leistungsträgers.
Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang behält sich RTC das Recht vor, die angemeldeten Reisen zu Lasten des Kunden kostenpflichtig zu stornieren. Stornogebühren entstehen entsprechend den Regelungen unter V. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sind vom Kunden zu tragen.
2.2 14 Tage vor der Abreise, jedoch erst nach Zahlungseingang erhält der Kunde die Reiseunterlagen durch RTC.
RTC übernimmt bei Postversand grundsätzlich keine Gewährleistung für Verlust oder Beschädigung der Reiseunterlagen. Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reiseunterlagen umgehend auf deren Richtigkeit (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und etwaige Fehler unverzüglich RTC zu melden.
Soweit RTC vor Übersendung der Flugtickets dem Kunden Flugzeiten bekannt gibt, steht dies unter dem Vorbehalt der Änderung seitens der Fluggesellschaft.
Bei kurzfristigen Buchungen behält sich RTC das Recht vor, die Unterlagen am Flughafen zu hinterlegen oder gegen Nachname zu versenden. Die hierfür entstehenden Kosten in Höhe von bis zu € 50.- pro Vorgang hat der Kunde zu tragen.
3. Leistungen von RTC/ Fremde Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den Angaben der Reisebestätigung.
3.2 RTC vermittelt in fremden Namen einzelne Leistungen, z.B. einzelne Flüge, Hotelaufenthalte ohne Beförderung, Mietwagen etc.. Daher richtet sich das Zustandekommen des Reisevermittlungsvertrags und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des Vertragspartners (Leistungsträgers) des Kunden.
RTC haftet dann nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
Die Flugleistungen werden von den Fluggesellschaften alleinverantwortlich organisiert und veranstaltet und werden von RTC lediglich vermittelt. Mängel, die die genannten Leistungen betreffen, können somit vom Kunden nur gegenüber den Leistungsträgern und nicht gegenüber RTC geltend gemacht werden.
3.3 RTC erhebt eine Gebühr für die Vermittlung von Flügen jeder Art. Die Höhe dieser sogenannte Transaction Fee oder Service Charge variiert je nach Airline und Zielgebiet und wird vom Kunden separat von der eigentlichen Flugleistung erhoben. Bei Kreditkartenzahlung erfolgt der Ausweis separat. Bei der Buchung von sog. Low Cost Airlines (no frill Buchungen) erhält der Kunde die Bestätigung von der jeweiligen Airline direkt per email oder Fax und leistet die Zahlung direkt an die Airline. Von RTC werden lediglich die Kosten der Transaction Fee bzw. Service Charge ausgewiesen und in Rechnung gestellt.
4. Rücktritt
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise und vom Reisevermittlungsvertrag durch schriftliche Erklärung zurücktreten. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei dem jeweiligen Leistungsträger. Bei einem Rücktritt des Kunden ist RTC berechtigt, aufgrund des vorzeitigen Rücktritts des Kunden die von dem jeweiligen Leistungsträger bei RTC vereinnahmten Stornogebühren vom Kunden ersetzt zu verlangen. RTC wird hierfür dem Kunden eine Rechnung erstellen.
4.2 RTC hat zusätzlich zu den vorgenannten Ansprüchen der Leistungsträger Anspruch auf eine Entschädigung für den entstandenen bzw. entstehenden Aufwand pro Person. Die Gebühren berechnen sich wie folgt:
a) Vermittlung von Linienflügen
aa) Vermittlung zu den veröffentlichten Normaltarifen: 10,00 EUR
bb) Vermittlung zu Sondertarifen
- vor Flugscheinausstellung: 15,00 EUR
- nach Flugscheinausstellung: 80,00 EUR
cc) Vermittlung von Charterflügen: 15,00 EUR
b) anderen Leistungen
aa) Hotels
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 15,00 EUR pro Hotel/Buchung
- ab 7 Tage vor Reiseantritt: 25,00 EUR pro Hotel/Buchung plus
- bei Nichtantritt der Leistung: 100 % des Preises für Hotel/Buchung
bb) Mietwagen
- bis 7 Tage vor Reiseantritt: 15,00 EUR pro Buchung
- ab 7 Tage vor Reiseantritt: 25,00 EUR pro Buchung
RTC empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
4.3 Umbuchung
Sofern der jeweilige Leistungsträger eine Umbuchung vor Reiseantritt zuläßt, erhebt RTC eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 25.- pro Person zusätzlich zu den vom Leistungsträger erhobenen Gebühren
4.4 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so ist grundsätzlich der volle Reisepreis zu entrichten. RTC wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
5. Leistungs- und Preisänderungen
Aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen sind den Leistungsträger
aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, der Umwandlung von Non-Stop Flügen in Flüge mit Zwischenlandung, beziehungsweise Umsteigeflüge oder umgekehrt, sowie von Flugzeiten- oder Terminänderungen bis 48 Stunden, Einsatz anderer Fluggeräte, Änderung der Abflug- oder Ankunftsflughäfen sowie Wechsel der Fluggesellschaften vorbehalten. Ebenso andere aufgrund behördlicher Anweisung erfolgte Änderungen der Reiseleistungen. In diesen Fällen ist der Kunde nicht berechtigt, kostenfrei von dem mit RTC geschlossenen Reisevermittlungsvertrags zurückzutreten. Es besteht auch kein Ersatzanspruch gegen RTC für in diesen Fällen entstandene Mehrkosten oder Folgeschäden. Sollte es sich bei den vermittelten Flügen um Sonderflüge beziehungsweise Linienflüge zu Sonderpreisen handeln, können die Leistungsträger nach deren jeweils gültigen Vertragsbestimmungen die Preise jederzeit an geänderte Marktverhältnisse anpassen. Sollte diese Anpassung eine Preiserhöhung zur Folge haben, wird diese von RTC unverzüglich an den Kunden weitergeleitet. Für den Fall, dass die Preiserhöhung 10 % des ursprünglich vereinbarten Reisepreises übersteigt, steht dem Kunden die Möglichkeit des kostenfreien Rücktritts zu. Dieser muss dann schriftlich erfolgen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
6. Haftung seitens RTC
RTC haftet dem Kunden gegenüber für eine ordnungsgemäße Vermittlung im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmannes. Die Erbringung von Leistungen, die dem jeweiligen Leistungsträger obliegen, ist nicht Gegenstand des mit RTC bestehenden Vertragsverhältnisses. Eine Haftung seitens RTC für die von den jeweiligen Leistungsträgern zu erbringenden Leistungen besteht daher nicht. Zwischen dem Kunden und dem Leistungsträger ist RTC ausschließlich als Vermittler tätig und handelt im Auftrag und für Rechnung des Leistungsträgers. RTC haftet auch nicht für leichte Fahrlässigkeit ihrer Erfüllungsgehilfen. Auskünfte aller Art erfolgen nach bestem Gewissen und ohne Gewähr.
7. Pass-/Visa-/Gesundheitsvorschriften
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Pass-/Visa-/ Gesundheitsvorschriften zu erfragen und zu beachten. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Kunden, außer wenn sie durch schuldhafte Fehl-/ Nichtinformation von RTC bedingt sind. RTC haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung bzw. den Zugang etwaiger Visa, wenn der Kunde RTC damit beauftragt hatte, es sei den die Verzögerung hat RTC zu vertreten.
8. Abtretung
Jegliche Abtretung von Ansprüchen des Kunden gegenüber RTC an Dritte ist ausgeschlossen.
9. Datenschutz
Der Kunde stimmt der Speicherung der personenbezogenen Daten zu, soweit sie zur Durchführung dieser Vereinbarung erforderlich sind. Im übrigen gilt das Datenschutzgesetz.
10. Erfüllungsort
Erfüllungs- und Leistungsort für alle Leistungen ist der Sitz von RTC.
11. Sonstiges
Sollte eine der vorstehenden Reisebedingungen unwirksam bzw. unzulässig sein, so hat dies keine Auswirkung auf den Bestand der übrigen Reisebedingungen.
|